Hinweis der Stadtwerke Annaberg-Buchholz

Geschrieben am 23.07.2026
von kontakt


Aktuell erhalten viele Haushalte Postwurfsendungen eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers, die zum Einbau eines intelligenten Messsystems einladen. 

 

 *Worauf solltet ihr achten?*

• Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist freiwillig und erfordert einen separaten Vertrag.

• Nach einem Wechsel gilt eine gesetzliche Bindungsfrist von 24 Monaten.

• Die Messentgelte der Stadtwerke als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind gesetzlich gedeckelt.

• Bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber können höhere jährliche Kosten entstehen.

 

✅ *Empfehlung* 

Lasst euch nicht zu einer Unterschrift oder einem Zählerwechsel drängen. 

Mitarbeitende der Stadtwerke und beauftragte Dienstleister weisen sich stets mit einem Dienstausweis oder einer Beauftragung aus. 

Bei Zweifeln verweigert den Wechsel und kontaktiert die Stadtwerke.

Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, sofern das Angebot nicht bewusst angenommen werden möchte.

 

📞 Rückfragen unter 03733 5613-0